Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrages.

b. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit.

c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile daraus aus irgendwelchen Gründen ihre Wirksamkeit verlieren sollten.

d. Allfällige Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten haben für den Verkäufer keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen hat oder im Einzelfall bereits Erfüllungshandlungen gesetzt hat.


2. Angebote und Aufträge

a. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote des Verkäufers freibleibend. An den Verkäufer erteilte Aufträge erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit. Jegliche Abänderung, Ergänzung oder Auflösung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

b. Sollten auf der Käuferseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es dem Verkäufer frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen Fällen kann ein Lieferverzug des Verkäufers nicht entstehen.

3. Zustellung der Rechnungen

Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnungen per E-Mail der Amsa Verpackung GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden kann und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramm oder Firewalls entsprechend zu adaptieren.

Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Amsa Verpackung GmbH (z.B. Abwesenheitsnotiz können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

 


4. Preise

a. Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt sind.

b. Ungeachtet dessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, fixierte Preise zu erhöhen, wenn Kostensteigerungen allgemeiner Art, wie z. B. Lohnerhöhungen, Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, der Entsorgungs- und Verwertungskosten, Valutenänderungen oder Ähnliches stattfinden.

c. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, ab A-6844 Altach und exklusive Entsorgungs- und Verwertungskosten.

d. Bei bedruckter Ware verstehen sich die Preise exklusive Kosten für Klischee-Entwurf und Herstellung des Klischeesatzes und Gummiklischees und eventueller Musterarbeiten.


5. Zahlungsbedingungen

a. Sämtliche Preise verstehen sich innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge.

b. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftanzeige des Geldinstitutes beim Verkäufer vorliegt.

c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 6 % über den jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedenfalls aber zumindest 12 % p.a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzen.

d. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Käufers.

e. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer dennoch sofortigen Anspruch auf Bezahlung.

f. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen den Verkäufer, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.


6. Leistungen

a. Die Lieferart ist dem Verkäufer zu überlassen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers.

b. Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Käufer. Bei bedruckter Ware beginnt die Lieferfrist nach Genehmigung des Probedruckes durch den Käufer.

c. Alle Angaben über Lieferzeit sind unverbindlich.

d. Für Abrufaufträge gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten, wobei mindestens einmal monatlich ein aliquoter Abruf stattzufinden hat. Wird eine Teillieferung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht abgenommen, kann sie auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert und sofort zur Gänze in Rechnung gestellt werden, oder der Verkäufer kann die Ware ohne vorherige Ankündigung zustellen. Die durch den Abrufauftrag entstandenen Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen.

e. Bei Annahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach freier Wahl die nicht abgenommene Ware bei sich selbst oder in einem anderen Lagerhaus jeweils auf Kosten des Käufers einzulagern.

f. Bei höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, Streik, Aussperrung, Maßnahmen der öffentlichen Hand und Ähnlichem ist der Verkäufer von der Einhaltung seiner Lieferverpfiichtung entbunden, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche erwachsen oder er erteilte Aufträge stornieren kann.

g. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Käufer bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt werden.

h. Bei Lieferverzug durch den Verkäufer trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermins muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Sollte der Verkäufer bis dahin mit der Auftragserfüllung immer noch säumig sein, erwächst dem Käufer das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Ansprüche geltend machen zu können.


7. Abweichungen

a. Allfällige Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen binnen sechs Tagen ab Ausstellung der Auftragsbestätigung schriftlich eingewendet werden. Anderenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung samt Lieferbedingungen als vereinbart.

b. Abweichungen der Bestellmenge:

Folien:

  • Unter- Überlieferung 20%

Wellpappe:

  • < 300 Stk     -20% / +50%
  • < 500 Stk     -15% / +30%
  • < 1000 Stk   -10% / +25%
  • < 3000 Stk   - 7% / + 20%
  • < 5000 Stk   - 5% / +15%
  • > 5000 Stk   - 3% / +10%  

Schaumstoff:

  • Unter- Überlieferung 10%


    8. Mängelansprüche - Reklamationen

    a. Mangels detaillierter schriftlicher Anweisungen seitens des Käufers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Es können daher Mängelrügen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, soweit nicht ausdrücklich und detailliert auf besondere Eigenschaften des Füllgutes aufmerksam gemacht wurde und eine schriftliche Stellungnahme des Verkäufers dazu vorliegt.

    b. Der Käufer erklärt sich bereit, Abweichungen von der Bestellung zu akzeptieren und diese nicht als Mängel zu betrachten. Für Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Ware, in Klebung, Druck sowie für Gewichts- und Maßabweichungen (+/- 10%) kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, abgepackte Einheiten oder dergleichen an. Maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, wenn sich der Mangel auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.

    c. Bei Sonderfarben gemäß der Definition des Verkäufers kann bei Anschlussaufträgen der gleiche Farbton nicht garantiert werden.

    d. Bei Beanstandungen ist dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Für den Fall einer berechtigten Reklamation, welcher Art auch immer, beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderung des Verkäufers nicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzuhalten.

    e. Verarbeitet der Käufer trotz Reklamation die von ihm reklamierte Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, so haftet der Käufer selbst für einen eventuell daraus entstehenden Schaden. Außerdem stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche dar.

    f. Reklamierte Ware kann nur nach Zustimmung des Verkäufers an diesen retourniert werden. In diesem Fall muss der Käufer die retournierte Ware ebenso licht-, staub- und feuchtigkeitsdicht verpacken, wie diese vom Verkäufer geliefert worden ist. Ebenso kann bei Waren, welche der Käufer beschädigt, verschmutzt oder für eine weitere Verwendung unbrauchbar gemacht hat, keine Reklamation anerkannt werden.


    9. Schadenersatz und Produkthaftung

    a. Nicht sachgemäße Lagerung durch den Käufer schließt jeden Schadenersatz aus.

    b. Der Schadenersatz kann keinesfalls den Wert der gelieferten Ware übersteigen. Überdies ist jegliche Schadenersatzleistung zusätzlich auf solche Schäden begrenzt, die vom Verkäufer unter Versicherungsschutz gebracht werden können, sodass insbesondere die Haftung für Gewinnentgang dritter Personen sowie die Haftung für Prozess kosten von vornherein ausgeschlossen ist.

    c. Schadenersatz für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    d. Eine Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich abbedungen.

    e. Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich jegliche Schutzwirkungen dieses Vertrages zugunsten Dritter aus, so dass allenfalls bei diesen entstehende Schäden gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden können.


    10. Lagerbedingungen

    a. Für Ware, welche länger als sechs Monate beim Käufer lagert, kann keine Haftung übernommen werden. Die Ware muss bei Lagerung vor Nässe und UV-Einstrahlung geschützt sein und darf nicht in der Nähe von Heizgeräten oder anderen Wärmequellen gelagert werden. Die Ware muss mindestens 24 Stunden vor Verarbeitung im Produktions- oder Verarbeitungsraum gelagert werden. Bei Kälte ist ein Konditionierungszeitraum von 48 Stunden erforderlich. Polyäthylen kann nur bei Temperaturen zwischen -15 C und +30 C gelagert werden. Polypropylen kann nur bei Temperaturen zwischen +15 C und +30 C gelagert werden.


    11. Eigentumsvorbehalt

    a. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch anderer aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden, neuen Sachen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor.

    b. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Für den Fall des Weiterverkaufes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung erklärt der Käufer die daraus resultierende Kaufpreisforderung gegen Dritte bereits hiermit an den Verkäufer vollumfänglich abzutreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf die Rechnung an Dritte auf diese Zession ausdrücklich hinzuweisen.

    c. Jegliche außergewöhnliche Verfügung über vom Verkäufer gelieferte Ware, wie z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung und Ähnliches sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflicht entsteht für den Käufer Schadenersatzpflicht.

     

12. Werkzeuge und Vorrichtungen

12.1 Werkezeuge und Vorrichtungen, welche für den Besteller angefertigt wurden, bleiben stets unser Eigentum, auch wenn die Erzeugungskosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Die in Rechnung gestellten Erzeugungskosten für diese Werkzeuge oder Vorrichtungen stellen lediglich einen Anteil an den höheren Gesamterzeugungskosten dar. Die Aufwendungen für die Vorarbeiten, den Entwurf, Bau, das Ausprobieren und Instandhalten sind dadurch nicht gedeckt. Die Ausfolgung

von Werkzeugen an den Besteller bleibt mit Rücksicht auf die daran haftenden Schutzrechte, Betriebsgeheimnisse und langjährigen Erfahrungen in jedem Falle, auch im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Besteller, ausgeschlossen.

11.2 Falls innerhalb von 2 Jahren ab der Lieferung keine Nachbestellung oder sonstige Verständigung erfolgt, können die Werkzeuge von uns nach Gutdünken anderweitig verwendet werden. Lieferungen aus vorhandenen Werkzeugen können ohne Anrechnung von Werkzeuginstandsetzungskosten nur solange geschehen, als der Zustand der Werkzeuge ein einwandfreies Arbeiten mit diesen zulässt. Instandsetzungskosten für Schäden, welche durch die natürliche Abnützung der Werkzeuge oder Vorrichtungen entstehen, werden auf Kosten des Bestellers behoben. Ebenso trägt der Besteller die Kosten aller von ihm veranlassten Werkzeugänderungen. Bei Werkzeugen aller Art, welche uns vom Besteller beigestellt werden, trägt alle uns für Instandsetzung und Erhaltung der beigestellten Werkzeuge erwachsenden Kosten der Besteller.



13. Urheberrecht

a. Der Käufer trägt für Verletzungen des Urheberrechts die volle Verantwortung und hat den Verkäufer schad- und klaglos zu halten, falls urheberrechtliche Ansprüche Dritter ihm gegenüber geltend gemacht werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, über urheberrechtliche Verhältnisse Erkundigungen einzuziehen.

b. Für vom Verkäufer ausgeführte Druckentwürfe entsteht Urheberrecht zugunsten des Verkäufers. Das heißt, dass diese Entwürfe ohne Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, nicht abgezeichnet, nicht kopiert, nicht gedruckt und nicht nachgeahmt werden dürfen. Als Entwürfe in diesem Sinne gelten auch solche, bei denen Mitarbeiter des Verkäufers maßgeblich unmittelbar oder beratend mitgearbeitet haben.


14. Rücktrittsrecht

a. Ereignisse, welche die Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ganz oder zum Teil einschneidend verändern, mögen sie beim Verkäufer oder beim Käufer oder bei deren Zulieferern zutreffen, berechtigen den Verkäufer, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen oder überhaupt aufzulösen bzw. zurückzutreten.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Altach. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Feldkirch. Der Verkäufer seinerseits ist jedoch jedenfalls berechtigt, nach seiner Wahl beim sachlich zuständigen Gericht des Käufers zu klagen. Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Anwendung österreichischen materiellen Rechts ausdrücklich vereinbart.

 

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

22.03.2021